| | | | (Freie Minderstandes-Herrschaften): “Es waren dies in Schlesien selbständige Güter, mit Jurisdiktion begabt, keinem Fürstentum einverleibt, ohne ständische Rechte sei es in einem Fürstentum und erst recht nicht auf den Fürstentagen. Sie unterstanden unmittelbar dem obersten Herzog von Schlesien, es gab ihrer 11.” (Klausa, 32) - Georg Michael Klausa: Freie Standesherrschaften, in: Deutsches Adelsblatt Nr. 2/1989, 28ff
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